Im Dezember 2024 hat das Präsidium des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. den Wortlaut des Unterpachtvertrages dahingehend angepasst, dass der Pächter verpflichtet ist, bei Vertragsabschluss eine Laubenversicherung abzuschließen, die die Beseitigung von Brandschäden an der Laube und im Kleingarten ausreichend absichert.
Weitere Informationen zu Versicherungen für Kleingärtner finden Sie unter "Gartenrecht/Fachberatung".